Allgemeine Geschäfts- und
Teilnahmebedingungen
der emesa GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der emesa gmbh; abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen worden ist.
Inhalt des Auftrages
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen bzw. Trainingsinhalte werden mündlich bzw. in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Die emesa gmbh kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.
Vertragsabschluss
Die Anmeldungen zu den Seminaren müssen in jedem Fall schriftlich, per Post, per E-Mail oder über unsere Homepage erfolgen. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen der emesa gmbh an. Der Erhalt der Anmeldebestätigung gilt als Annahme der Anmeldung.
Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
Sämtliche von der emesa gmbh für die MSA Motivberater Ausbildung angefertigten Entwürfe, Konzepte, Ideen, Werke etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen der emesa gmbh dürfen deshalb ohne Zustimmung der emesa gmbh nicht über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden oder in veränderter Form weiterbenutzt werden.
Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.
Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der emesa gmbh geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages an den Auftraggeber über.
Konkurrenzausschluss, Geheimhaltung
Die emesa gmbh verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren.
Die emesa gmbh verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der emesa gmbh gefährden könnte. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, während der Laufzeit des Beratungs- Vertrages mit der emesa gmbh sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten danach keine Mitarbeiter der emesa gmbh, die mit der Erarbeitung des vertragsgegenständlichen Projektes betreut waren, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten.
Leistungsumfang
Die Teilnahmegebühr beinhaltet jeweils eine ausführliche Seminardokumentation, umfangreiche Seminarunterlagen, ein MSA®-Profil mit Auswertungsgespräch (nur bei der Zertifizierung), sowie die Lizenzvergabe oder Teilnahmebescheinigung. Die Tagungspauschale sowie Reise- und Übernachtungskosten sind nicht in den Teilnahmegebühren inkludiert.
Zahlungsbedingungen
Sie erhalten mit der Durchführungsbestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr ist spätestens vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug zu zahlen. Die Bezahlung der Gebühren ist eine Voraussetzung für die Teilnahme und eine Lizenzvergabe. Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.
Fremdkosten
Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Fax, Kurier und ähnliches sind der MSA nach Abstimmung mit dem Kunden gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde.
Sicherung der Leistung
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die emesa gmbh wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der emesa gmbh nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die emesa gmbh unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin zu erbringen. Wenn der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann, mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt oder von dem Vertrag zurücktritt, so gilt: Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers oder bei Benennung eines für beide Vertragspartner akzeptablen Ersatztermins bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten.
Erfolgt eine Stornierung nach Erhalt der Durchführungsbestätigung sind 50% der Teilnehmergebühr bis 14 Tage vor Veranstaltung zu entrichten. Danach der volle Preis zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten.
Wir behalten uns generell vor, Veranstaltungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristiger Ausfall des Referenten) abzusagen.
Haftung
Für einen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhenden Schadensfall haftet die emesa gmbh nur für einen Betrag in Höhe der Auftragssumme. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben.
Für unvorhergesehene, auf leichter Fahrlässigkeit beruhende, vertragsuntypische Schäden haftet die emesa gmbh nicht. Sofern der Kunde eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der gewünschten Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist.
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht die Aufgabe der emesa gmbh. Die emesa gmbh haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse.
Wird die emesa gmbh von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadenersatz in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die emesa gmbh von der Haftung frei.
Für den Fall, dass aufgrund eines Softwareausfalls für einen zumutbaren Zeitraum keine Analysen durchgeführt bzw. abgerufen werden können, entstehen keine Schadenersatzansprüche gegen die emesa gmbh.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Wiesbaden, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsabschluss sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck soweit wie möglich nahe kommt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.
Wiesbaden 2021